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BGH, 28.07.1988 - 2 StR 391/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ordnungsgemäße Ausführung eines Hilfsbeweisantrag in Bezug auf die Bezeichnung einer hinreichend bestimmten Beweistatsache - Geeignetheit eines Beweismittels - Aufhebung der Einsichtsfähigkeit und der Steuerungsfähigkeit durch Vorliegen einer chronischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86
Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der …
Auszug aus BGH, 28.07.1988 - 2 StR 391/88
Das Vorliegen der Steuerungsfähigkeit ist lediglich dann zu prüfen, wenn der Täter das Unrecht eingesehen hat oder einsehen konnte (BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1 und 3; BGH, Beschluß vom 30. Mai 1988 - 1 StR 176/88). - BGH, 30.05.1988 - 1 StR 176/88
Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist
Auszug aus BGH, 28.07.1988 - 2 StR 391/88
Das Vorliegen der Steuerungsfähigkeit ist lediglich dann zu prüfen, wenn der Täter das Unrecht eingesehen hat oder einsehen konnte (…BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1 und 3; BGH, Beschluß vom 30. Mai 1988 - 1 StR 176/88). - BGH, 11.06.1987 - 4 StR 279/87
Anforderungen an eine deutliche Unterscheidung zwischen dem Fehlen der …
Auszug aus BGH, 28.07.1988 - 2 StR 391/88
Das Vorliegen der Steuerungsfähigkeit ist lediglich dann zu prüfen, wenn der Täter das Unrecht eingesehen hat oder einsehen konnte (BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1 und 3; BGH, Beschluß vom 30. Mai 1988 - 1 StR 176/88).